Das ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz) ist auf Google Analytics aufmerksam geworden. Hierbei kamen die Datenschützer zu dem Schluss, dass Google Analytics gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt.
Einige Webseitenbetreiber sowie Google wurden diesbezüglich angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Die Anschreiben wurden durch das ULD veröffentlicht.
Insbesondere das Schreiben an Google enthält einige interessante Punkte:
- Ist Google bereit, die von Webseiten-Betreibern übermittelten Daten zu löschen, wenn sich herausstellt, dass die Datenübermittlung an Google unzulässig war, weil die Betreiber die vom TMG vorgesehenen Datenschutzregelungen nicht beachtet haben?
- Sind die von Google Analytics gesetzten Cookies geeignet zu Datenabgleichen mit Daten-nutzungen anderer Google-Angebote durch denselben Internet-Rechner? Wenn nein, weshalb nicht?
- Welche Daten werden vom Rechner des Nutzers beim Ausführen des Java Scripts an Google übermittelt und wie werden diese Daten bei Google weiterverarbeitet?
- Wie wird bei Google gewährleistet, dass eine Zusammenführung von Nutzungsprofilen mit
Daten über den Träger des Pseudonyms verhindert wird? - Für welche Zwecke werden die per Google Analytics übermittelten Daten genutzt?
- Wann werden die per Google Analytics übermittelten Daten gelöscht?
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